Seit dem 01.01.2022 sind Labore verpflichtet über die DEMIS 2.0-Schnittstelle alle meldepflichtigen Erreger an Gesundheitsämter bzw. das RKI zu melden.
Medat hat die notwendigen Voraussetzungen bereits Ende 2021 geschaffen.
Bereits seit Juni 2020 haben Labore die Möglichkeit, Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen zu SARS-CoV-2- Erreger schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt vor. Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um weitere Infektionen zu verhindern.
Die Daten werden von dem Laborinformationssystem an den DEMIS-Adapter gesendet. Dieser übersetzt die Inhalte in das von DEMIS genutzte HL/-FHIR- Format. Anschließend wird die Meldungen im zentralen System validiert und verschlüsselt an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
Ziel des DEMIS-Projektes ist das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterzuentwickeln und zu verbessern.
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