Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Die ePA trägt alle Patientendaten, die in verschiedenen Krankenhäusern und Praxen gesammelt wurden, in einer digitale Akte zusammen. Dadurch erhalten Patient*Innen einen Blick auf alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen.
Die Datenhoheit haben dabei nur die Patienten: Sie entscheiden, ob und wie sie ihre ePA nutzen und wem sie diese zur Verfügung stellen. Patient*Innen verwalten ihre ePA in der Regel über eine App auf Smartphone oder Tablet, die ihnen ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2021 auf Wunsch zur Verfügung stellen muss.
Seit dem 1. Juli 2021 müssen nun alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten die ePA lesen und befüllen können. Voraussetzungen dafür sind:
- eine TI (Telematikinfrastruktur)-Anbindung
- Update auf ePA-Konnektor: Praxen benötigen für ihren Konnektor ein Update – damit wird ihr vorhandenes Gerät zum ePA-Konnektor. Bisher hat die „gematik“ ein solches Update erst für einen Konnektor zugelassen. Für Informationen dazu wenden sich Praxen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister.
- PVS-Modul ePA: Es soll ein komfortables Lesen und Übertragen von Daten aus dem PVS in die ePA und umgekehrt ermöglichen. Die Umsetzung ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Praxen sollten sich auch dazu an ihren PVS-Hersteller wenden.
- eHBA 2.0 (elektronischer Heilberufsausweis) bestellt