Labore erhalten ab Januar 2022 weitere Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Der digitale Helfer wird in die Praxissoftware eingebunden und steht (Labor-)Ärzten direkt beim Kodieren zur Verfügung. Wir dürfen Sie darüber informieren, dass wir von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert wurden für diese ab Januar drei Jahre gültige ICD-Kodierunterstützung.
Hintergrund ist ein Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, wonach die KBV verbindliche Vorgaben zum Kodieren erstellen und zum 1. Januar 2022 einführen muss. Denn die Kodierqualität steht ständig auf dem Prüfstand. Das Ergebnis ist die ICD-Kodierunterstützung, welche jedoch keine neuen Kodierregelungen eingeführt. Vielmehr hilft sie, die vorhandenen, aber teils recht komplizierten Regelungen der ICD-10-GM noch besser anzuwenden und möglichst den passenden Code zu finden.
Für unsere Kunden bedeutet die Zertifizierung eine weitere Sicherheit, bei der Quartalsabgabe an Ihre KV die ICD-10-Codes auf die vorgesehene Weise korrekt zu übergeben und unnötige Streichungen zu vermeiden.