Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Die Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) gilt seit dem 19. Januar, zunächst bis zum 31. Oktober 2021. Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, sollen Labore verstärkt Vollgenomsequenzierungen durchführen. Die höchstmögliche Anzahl der Vollgenomsequenzierungen je Labor hängt von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche ab. Übersteigt diese Zahl 70.000, so können bis zu fünf Prozent der positiv getesteten Proben sequenziert werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich die Grenze auf bis zu zehn Prozent.