Das Medat Modul- Icon der Abrechnung

Umstellung der Mehrwertsteuer ab 01.07.2020 – Wichtige Kundeninformation

Wir haben das Thema „Umsatzsteuer“ intern diskutiert, und können Ihnen bei Bedarf eine Lösung für die Privatabrechnung 1.7.2020 (ASCII, XML) zur Verfügung stellen. Diese besteht aus einem Update und einer durch Ihr Haus zu pflegenden Zusatztabelle, in welche die für Versionen relevanten  Informationen in fünf Spalten hinterlegt werden (Beispiel s.u.). Die Mehrwertsteuer muss hier im Kostenträger eingetragen werden. Wir benötigen einen eigenen Kostenträger.
Diese Definitionstabelle wird auch für die Sammelrechnung genutzt werden. Hier werden wir aller Voraussicht nach ein Update mit Lösung frühestens Mitte Juli  zur Verfügung stellen können. Das Sammelrechnungsprogramm wird dieselbe Tabelle für die Versionierung der USt-Sätze nutzen. Bitte ermitteln Sie unabhängig von uns Ihre genutzten Kostenträger die mit einem USt-Satz generiert sind, und für USt-beaufschlagte Rechnung (Sammel-, Privatrechnung) genutzt werden.  Wenn Sie dies noch nicht haben, dann legen sie bitte mit uns die Kostenträger an. Für jeden Kostenträger sollte ein (analog der letzten drei Beispielzeilen) Eintrag in Ihrer Tabelle erfolgen.

Es wird in den aktuellen Programmversionen für 3.7 noch nicht möglich sein, verschiedene Steuersätze (19%, 16%) auf einer Rechnung zu mischen. Daher sind die relevanten Abrechnungszeiträume entsprechend zu wählen, wenn diese Bedingung eintritt. Das jeweilige Programm wird auf diese Bedingung prüfen, und sollte beim Eintritt einer solchen Bedingung unter Hinweis abbrechen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Verrechnung von USt am häufigsten in der Sammelrechnung auftritt. Dort wird aber sowieso über das Datum passend abgegrenzt gedruckt. Lediglich Nachzügler in der Verrechnung (nachträgliche Änderung von „Privat“ auf „Sammelrechnung) können hier Probleme bereiten, und eine separate Rechnung  nach dem Übergang erzwingen.

Das bedeutet: Sie müssen für kommende USt-beaufschlagte Sammelrechnungen mit „ab-Datum“ immer den „01.07.2020“ angeben.
Nachzügler aus vorigen Quartalen müssen dann z.B. durch „1.1.2020 – 30.06.2020“ separat in Rechnung gestellt werden.

Privataufträge die mit USt (Ugsp.: MwSt) beaufschlagt werden müssen, sind in aller Regel Einzelaufträge, die keine Überhänger innerhalb einer Rechnung ergeben. Innerhalb eines Abrechnungslaufs (XML-Privatabr.: „Ticket“) abgearbeitete Privatrechnungen verschiedener Steuersätze (auf Grund ihres Abnahme- oder Einlesezeitpunkts) sind kein Problem, und sollten der Versionierung entsprechend beaufschlagt werden.
Sollten Auftragsdaten derselben Privatrechnung unterschiedliche Steuersatzversionen erfordern, wird das Programm eine Warnung ausgeben (XML-Privatabrechnung: rotes Kreuz am Ende der Ticketzeile), den fehlerbehafteten Patienten im Fehlertext benennen, diesen von der aktuellen Verrechnung ausnehmen, aber die Abrechnung grundsätzlich fortsetzen.

Der Patient muss dann gesondert über eine zeitliche Teilung behandelt werden.

Bitte klären Sie auch mit ihrer Buchhaltung, was Sie genau für die Umstellung brauchen.

Wir bitten Sie die wegen Update notwendigen Tests der Programme möglichst umgehend und in Eigenregie durchzuführen, da die Kürze der Frist rasches Handeln erfordert.
Es werden wahrscheinlich auch Änderungen an Layouts notwendig sein, in denen der Steuersatz als Textkonstante im Layout auftaucht. Dies gilt für alle Abrechnungsvarianten. Diese Textkonstante werden durch die im Fall verwendeten Steuersätze ersetzt.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kollegen aus der Abrechnung gerne zur Verfügung.

Comments are closed.