Ab dem 01.01.2022 sind Labore verpflichtet über ihre DEMIS-Schnittstelle alle meldepflichtigen Infektionen an Gesundheitsämter und RKI zu melden. Damit sollen Labore und Gesundheitsämter entlastet werden. Sollten Sie noch keine DEMIS-Schnittstelle in Ihrem LIS haben, informieren wir Sie gerne unter vertrieb@medat.de.
Bereits seit Juni 2020 haben Labore die Möglichkeit, Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um weitere Infektionen zu verhindern.
Die Daten können von Ihrem Laborinformationssystem an den DEMIS-Adapter gesendet werden. Dieser übersetzt die Inhalte in das von DEMIS genutzte HL/-FHIR-Format. Anschließend wird die Meldungen im zentralen System validiert und an das zuständige Gesundheitsamt verschlüsselt zugestellt.
Ziel des DEMIS-Projektes ist laut RKI das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterzuentwickeln und zu verbessern.