Foto von einer Laborärztin, welche vor einem Computer steht und etwas eintippt. Auf dem Bildschirm ist ein großer Ordner mit der Aufschrift "DEMIS" und dem "Medat Laborinformationssystem"- Logo zu sehen. Neben dem Computer wurde eine Grafik eingefügt, welche den Weg von DEMIS über Labore und Daten bis zum Gesundheitsamt zeigt.

Ab 01.01.2022: DEMIS-Schnittstelle wird Pflicht

Ab dem 01.01.2022 sind Labore verpflichtet über ihre DEMIS-Schnittstelle alle meldepflichtigen Infektionen an Gesundheitsämter und RKI zu melden. Damit sollen Labore und Gesundheitsämter entlastet werden. Sollten Sie noch keine DEMIS-Schnittstelle in Ihrem LIS haben, informieren wir Sie gerne unter vertrieb@medat.de.

Bereits seit Juni 2020 haben Labore die Möglichkeit, Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Die Daten können von Ihrem Laborinformationssystem an den DEMIS-Adapter gesendet werden. Dieser übersetzt die Inhalte in das von DEMIS genutzte HL/-FHIR-Format. Anschließend wird die Meldungen im zentralen System validiert und an das zuständige Gesundheitsamt verschlüsselt zugestellt.

Ziel des DEMIS-Projektes ist laut RKI das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Comments are closed.