Auf dem Foto ist eine Frau in einem Labor zu sehen, die zwei Monitore betrachtet. Im Vordergrund das Medat Logo und die Information zu neuen oFKE-Richtlinien.

Medat setzt neue oKFE-Richtlinien erfolgreich um

Vertragsärztlich tätige Labore sollen seit dem 1. Oktober im Rahmen der Früherkennungsprogramme zu Darmkrebs (iFOBT) und Gebärmutterhalskrebs die Ergebnisse ausgewerteter zytologischer Untersuchungen und HPV-Tests (Ko-Testung) dokumentieren.

Medat setzt die neuen oKFE-Richtlinien in Ihrer Medat-Laborsoftware um. Was heißt das für Ihr Labor?

Sollten Sie den präventiven iFOBT mit der Ziffer 01738 verrechnen müssen Sie dies nun in elektronischer Form dokumentieren. Diese unterscheidet sich inhaltlich von der bisherigen nur wenig. Die elektronischen Dokumentationen sind nach § 11 Abs. 4 oKFE-RL Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen.

Sollten Sie die Auswertung und Datenübermittlung an die KV (Krankenversicherung) benötigen, da Sie diese Tests erbringen, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns per Mail unter abrechnung@medat.de, damit wir Ihnen die gewünschten Programme zur Dokumentation zur Verfügung stellen können.

Auf dem Foto betrachtet ein Laborant/Arzt einen Bildschirm. Im Hintergrund befinden sich Laborgeräte. Über das Bild wurde ein grün/grauer Filter gelegt. In der rechten oberen Ecke befindet sich das Medatlogo.

Medat Kunde „Labor Koblenz“ weist Mutationen des Corona-Virus mittels PCR-Tests nach

Die Corona Pandemie ist in Deutschland weiterhin allgegenwärtig. Medat Laborinformationssystem hilft zusammen mit unseren Kunden, aktuellen Herausforderungen entgegenzuwirken.

Der langjährige Medat-Kunde „Labor Koblenz“ arbeitet nun seit knapp einem Jahr bis zum Anschlag aufgrund der Corona-Tests. Nun stehen die Mitarbeiter des Labors vor einer neuen großen Herausforderung: neue, hochinfektiöse Mutationen des Virus.

Mittels PCR-Tests können Mutationen nun deutlich schneller nachgewiesen werden. Was bisher bis zu fünf Tage dauerte, dauert nun etwa 24 Stunden. Dabei wurden bereits bei 574 Fällen 44 Mutationen festgestellt, 41 mal die englische Variante und drei mal die Varianten aus Brasilien / Südafrika.

Das neue Verfahren der Mutations-PCR bringt den Forschern in unseren Laboren also einen großen Zeitgewinn gegenüber einer Genomsequenzierung. Der ärztliche Leiter der Mikrobiologie des „Labor Koblenz“, Dr. Thomas Mertes, ist davon überzeugt, dass der PCR-Test dazu beiträgt, eine weitere Verbreitung der Corona-Varianten zu verhindern.

Auf dem Foto befindet sich in der Mitte der Text CorSurV mit dem Untertitel Coronavirus-Surveillanceverordnung. Oben das Medat-Logo. Ganz unten die Worte zuverlässig, eigentümergeführt und unabhängig. Alle Textfelder sind grün hinterlegt. Im Hintergrund das Foto eines Labors mit mehreren Blutproben.

Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) gilt seit dem 19. Januar, zunächst bis zum 31. Oktober 2021. Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, sollen Labore verstärkt Vollgenomsequenzierungen durchführen. Die höchstmögliche Anzahl der Vollgenomsequenzierungen je Labor hängt von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche ab. Übersteigt diese Zahl 70.000, so können bis zu fünf Prozent der positiv getesteten Proben sequenziert werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich die Grenze auf bis zu zehn Prozent. 

Die gesamten Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/1150_50478.php