Foto mit einer Laborantin mit Fokus und einem Laborant verschwommen im Hintergrund. Im Vordergrund befinden sich das Modulicon von "Order Entry" und ein Icon mit dem Schriftzug "OTRS Updates". In der linken unteren Ecke ist das Medat-Logo auf einem grünen Untergrund.

Das OTRS-Ticket-System von Medat

Um unseren Kunden die Kommunikation mit Medat weiter zu vereinfachen, haben wir unser OTRS-Ticket-System auf einen neuen Level gehoben.

Dabei bietet das aktuelle OTRS zahlreiche Vorteile.

Störungen, Fehler und Wünsche werden beispielsweise schnell erfasst durch mehrere Möglichkeiten, Tickets zu erstellen (u.a. über das Kunden-Frontend und E-Mail). Zuständigkeiten werden anschließend über Queues und Services definiert, damit Ihr Anliegen bei den korrekten Ansprechpartnern ankommt.

Über unser OTRS garantiert Medat eine lückenlose Dokumentation, sowie eine transparente Vorgangsbearbeitung. Durch eine Übersicht zu allen eingegangenen Tickets kann dem Kunden schnell und präzise der richtige Ansprechpartner Rückmeldung geben.

Mit Ihren Fragen erweitern wir zudem ständig unsere FAQ-Seite. Dort finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu verschiedenen Medat-Modulen und weiteren Themenbereichen. Die FAQs finden Sie hier https://medat.de/faq/.

Foto von einer Laborärztin, welche vor einem Computer steht und etwas eintippt. Auf dem Bildschirm ist ein großer Ordner mit der Aufschrift "DEMIS" und dem "Medat Laborinformationssystem"- Logo zu sehen. Neben dem Computer wurde eine Grafik eingefügt, welche den Weg von DEMIS über Labore und Daten bis zum Gesundheitsamt zeigt.

Ab 01.01.2022: DEMIS-Schnittstelle wird Pflicht

Ab dem 01.01.2022 sind Labore verpflichtet über ihre DEMIS-Schnittstelle alle meldepflichtigen Infektionen an Gesundheitsämter und RKI zu melden. Damit sollen Labore und Gesundheitsämter entlastet werden. Sollten Sie noch keine DEMIS-Schnittstelle in Ihrem LIS haben, informieren wir Sie gerne unter vertrieb@medat.de.

Bereits seit Juni 2020 haben Labore die Möglichkeit, Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Die Daten können von Ihrem Laborinformationssystem an den DEMIS-Adapter gesendet werden. Dieser übersetzt die Inhalte in das von DEMIS genutzte HL/-FHIR-Format. Anschließend wird die Meldungen im zentralen System validiert und an das zuständige Gesundheitsamt verschlüsselt zugestellt.

Ziel des DEMIS-Projektes ist laut RKI das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Nahaufnahme eines Arztes mit Kittel und Stethoskop, welcher einen Laptop in den Händen hält. Auf dem Bildschirm ist ein Icon von einem Ordner mit der Aufschrift "ePA" und dem Medat-Logo abgebildet. Von dem Icon gehen gestrichelte Linien ab, welche wieder zu Icons führen. Die Icon bilden unteranderem Gegenstände aus der Medizin und dem Labor ab.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Die ePA trägt alle Patientendaten, die in verschiedenen Krankenhäusern und Praxen gesammelt wurden, in einer digitale Akte zusammen. Dadurch erhalten Patient*Innen einen Blick auf alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen.

Die Datenhoheit haben dabei nur die Patienten: Sie entscheiden, ob und wie sie ihre ePA nutzen und wem sie diese zur Verfügung stellen. Patient*Innen verwalten ihre ePA in der Regel über eine App auf Smartphone oder Tablet, die ihnen ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2021 auf Wunsch zur Verfügung stellen muss.

Seit dem 1. Juli 2021 müssen nun alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten die ePA lesen und befüllen können. Voraussetzungen dafür sind:

  • eine TI (Telematikinfrastruktur)-Anbindung 
  • Update auf ePA-Konnektor: Praxen benötigen für ihren Konnektor ein Update –  damit wird ihr vorhandenes Gerät zum ePA-Konnektor. Bisher hat die „gematik“ ein solches Update erst für einen Konnektor zugelassen. Für Informationen dazu wenden sich Praxen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister. 
  • PVS-Modul ePA: Es soll ein komfortables Lesen und Übertragen von Daten aus dem PVS in die ePA und umgekehrt ermöglichen. Die Umsetzung ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Praxen sollten sich auch dazu an ihren PVS-Hersteller wenden.
  • eHBA 2.0 (elektronischer Heilberufsausweis) bestellt