Auf dem Foto ist eine Frau in einem Labor zu sehen, die zwei Monitore betrachtet. Im Vordergrund das Medat Logo und die Information zu neuen oFKE-Richtlinien.

Medat setzt neue oKFE-Richtlinien erfolgreich um

Vertragsärztlich tätige Labore sollen seit dem 1. Oktober im Rahmen der Früherkennungsprogramme zu Darmkrebs (iFOBT) und Gebärmutterhalskrebs die Ergebnisse ausgewerteter zytologischer Untersuchungen und HPV-Tests (Ko-Testung) dokumentieren.

Medat setzt die neuen oKFE-Richtlinien in Ihrer Medat-Laborsoftware um. Was heißt das für Ihr Labor?

Sollten Sie den präventiven iFOBT mit der Ziffer 01738 verrechnen müssen Sie dies nun in elektronischer Form dokumentieren. Diese unterscheidet sich inhaltlich von der bisherigen nur wenig. Die elektronischen Dokumentationen sind nach § 11 Abs. 4 oKFE-RL Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen.

Sollten Sie die Auswertung und Datenübermittlung an die KV (Krankenversicherung) benötigen, da Sie diese Tests erbringen, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns per Mail unter abrechnung@medat.de, damit wir Ihnen die gewünschten Programme zur Dokumentation zur Verfügung stellen können.