Im Bild befindet sich in der Mitte der Text "Coronavirus-Variante: Weitere Neuerungen bei der Testung". Zudem sind Symbole zu sehen, die das Virus darstellen und im Hintergrund ein Foto eines Labors. Alles wird in einem auffälligen grün dargestellt.

Coronavirus-Variante: Weitere Neuerungen bei der Testung

Seit dem 27. Januar 2021 sind variantenspezifische PCR-Testungen nach der neu gefassten Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis – auch symptomatische Patienten, die im Rahmen der Krankenbehandlung getestet wurden. Ziel ist es, die hochinfektiösen SARS-CoV-2-Varianten schnell zu erkennen.

Was bezüglich der Abrechnung für Labore und Krankenhäuser mit Medat Laborinformationssystem zu beachten ist:

Wenn Sie bei positiven PCR Untersuchungen (egal auf welcher Verrechnungsart) eine weitere variantenspezifische PCR nach TestV durchführen möchten, benötigen Sie hier nur einen eindeutigen Analyten. Diese Untersuchung darf nur für die Abrechnung nach TestV verwendet werden und dient als Trigger im Abgabeprogramm OEGD. Die variantenspezifische Untersuchung muss im selben Auftrag erfasst werden, wie die erste PCR, da ansonsten eine Zählung nicht möglich ist. 

Die Abgabedatei OEGD (TestV, Satzart LABTEST) wird dann folgendermaßen erstellt: 

Ist es ein OEGD Auftrag, in dem die normale PCR und zusätzlich die variantenspezifische PCR eingetragen wird 

-> Art der Testung = 3 

Wird die variantenspezifische PCR in einem Auftrag mit einer anderen Verrechnungsart eingetragen (nicht TestV) 

-> Art der Testung = 1 (da die 1. PCR nicht nach TestV abgerechnet wurde)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter https://www.kbv.de/html/1150_50494.php

Auf dem Foto befindet sich in der Mitte der Text CorSurV mit dem Untertitel Coronavirus-Surveillanceverordnung. Oben das Medat-Logo. Ganz unten die Worte zuverlässig, eigentümergeführt und unabhängig. Alle Textfelder sind grün hinterlegt. Im Hintergrund das Foto eines Labors mit mehreren Blutproben.

Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) gilt seit dem 19. Januar, zunächst bis zum 31. Oktober 2021. Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, sollen Labore verstärkt Vollgenomsequenzierungen durchführen. Die höchstmögliche Anzahl der Vollgenomsequenzierungen je Labor hängt von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche ab. Übersteigt diese Zahl 70.000, so können bis zu fünf Prozent der positiv getesteten Proben sequenziert werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich die Grenze auf bis zu zehn Prozent. 

Die gesamten Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/1150_50478.php

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DEMIS-Beschleunigungsaktion des BMG und RKI

In enger Kooperation mit der A.L.M., dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Robert-Koch-Institut (RKI) arbeitet Medat Laborinformationssysteme daran, deutsche Labore in der Corona-Krise zu unterstützen.

Derzeit wird an einer Beschleunigungsaktion für elektronische und automatisierte Meldewege von den medizinischen Laboren zu den
öffentlichen Gesundheitsämtern für Covid-19-Testergebnisse gearbeitet.

Momentan werden diese von den Laboren oder anderen Stellen an das jeweils zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Hierbei wird auf den klassischen Weg über Fax oder E-Mail zurückgegriffen, welches den bürokratischen Aufwand für die beteiligten Personen extrem ansteigen lässt.

Aus diesem Grund arbeitet Medat, zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem A.L.M., das Projekt DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zu beschleunigen und es schnellstmöglich zu etablieren. Dabei geht es darum, für alle Betroffenen eine schnelle und effektive Lösung zu schaffen, die die Covid-19-Testergebnisse in elektronischer Form zu übermitteln.